Hundehaftpflicht: wo sie Pflicht ist
Geprüft am 10.10.2026 anhand der Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Keine Rechtsberatung.
Ob eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, regeln die Länder. In den meisten Bundesländern ist sie vorgeschrieben, meist mit mindestens 725.000 Euro Deckung.
Die Regeln der neun Bundesländer
| Bundesland | Haftpflichtversicherung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Burgenland | Gesetzlich vorgeschrieben nur für auffällige Hunde: Für die Bewilligung zum Halten ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 750.000 Euro Deckung nachzuweisen. | Burgenländisches Landessicherheitsgesetz, § 22 Abs. 3 |
| Kärnten | Im Kärntner Landessicherheitsgesetz nicht geregelt. | Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG) |
| Niederösterreich | Pflicht: Nachweis bei der Meldung; Mindestversicherungssumme 725.000 Euro pro Hund. Eine Hundehaftpflicht, eine Haushaltsversicherung oder eine gleichartige Versicherung genügt. | NÖ Hundehaltegesetz, § 4 Abs. 1, 8 |
| Oberösterreich | Pflicht: Für jeden Hund Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 Euro; auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflicht möglich. | Oö. Hundehaltegesetz 2024, § 3 Abs. 2 |
| Salzburg | Pflicht: Für jeden Hund Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 Euro Deckungssumme. | Salzburger Landessicherheitsgesetz, § 23 |
| Steiermark | Pflicht: Mindestdeckungssumme 725.000 Euro; auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflicht möglich. | Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz, § 3b Abs. 7 |
| Tirol | Pflicht: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt, ist der Behörde innerhalb eines Monats nachzuweisen. Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. | Tiroler Landes-Polizeigesetz, § 6a Abs. 8 |
| Vorarlberg | Im Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz nicht geregelt. | Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz |
| Wien | Pflicht: Für in Wien gehaltene Hunde Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro. | Wiener Tierhaltegesetz, § 5 Abs. 11 |
Stand der Gesetzestexte: 10.10.2026 (RIS, tagesaktuelle Fassung). „Nicht geregelt“ bezieht sich auf das genannte Landesgesetz; andere Vorschriften können bestehen.
Muss es eine eigene Hundehaftpflicht sein?
In Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark nennt das Gesetz ausdrücklich, dass die Pflicht auch durch eine Haushaltsversicherung (in Oberösterreich und der Steiermark auch eine Jagdhaftpflicht) oder eine gleichartige Versicherung erfüllt werden kann – sofern sie Schäden durch den Hund mit der vorgeschriebenen Summe abdeckt. Prüfe in deinen Versicherungsunterlagen, ob Hunde und die Mindestsumme gedeckt sind.
Das ist keine Rechtsberatung. Auskunft gibt die Gemeinde oder dein Versicherer.
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Wien Pflicht?
Ja: Für in Wien gehaltene Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro abzuschließen und aufrechtzuerhalten (§ 5 Abs. 11 Wiener Tierhaltegesetz).
Welche Mindestsumme gilt?
In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark 725.000 Euro. In Tirol nennt das Gesetz keine Summe; im Burgenland gilt für auffällige Hunde eine Mindestdeckung von 750.000 Euro.
Zählt meine Haushaltsversicherung?
In Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark ausdrücklich ja, wenn sie Schäden durch den Hund mit der Mindestsumme einschließt.
Quellen
- NÖ Hundehaltegesetz, § 4 Abs. 1, 8
- Oö. Hundehaltegesetz 2024, § 3 Abs. 2
- Salzburger Landessicherheitsgesetz, § 23
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz, § 3b Abs. 7
- Tiroler Landes-Polizeigesetz, § 6a Abs. 8
- Wiener Tierhaltegesetz, § 5 Abs. 11
- Burgenländisches Landessicherheitsgesetz, § 22 Abs. 3