Hund anschaffen in Österreich: Sachkundenachweis, Chip und Registrierung

Geprüft am 10.10.2026 anhand der Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Keine Rechtsberatung.

Seit 1. Juli 2026 brauchen Menschen, die einen Hund anschaffen wollen, in ganz Österreich einen Sachkundenachweis. Dazu kommen der Microchip und die Registrierung in der Heimtierdatenbank. Diese Seite fasst zusammen, was das Gesetz verlangt – jeweils mit Paragraph und Link zum Originaltext.

Das Wichtigste in Kürze

Der Sachkundenachweis im Detail

Die Kurse gelten bundesweit; sie sind in dem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten werden soll (§ 13 Abs. 4 TSchG). Was die Kurse enthalten müssen, regelt § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung:

Die Bescheinigung über den Sachkundenachweis gehört zu den Daten, die bei der Registrierung in der Heimtierdatenbank erfasst werden (§ 24a Abs. 2 TSchG). Passende Hundeschulen in deiner Nähe findest du auf unserer Karte.

Wer braucht keinen Nachweis?

Von Theoriekurs und Praxiseinheit befreit sind unter anderem (§ 2a Abs. 5 der 2. Tierhaltungsverordnung):

Die vollständige Liste steht im Gesetzestext. Nach einer behördlichen Abnahme des Hundes sind Theoriekurs und Praxiseinheit innerhalb von sechs Monaten nach der Wiederausfolgung zu absolvieren (§ 2a Abs. 6).

Microchip und Registrierung

Jeder Hund in Österreich muss mit einem elektronisch ablesbaren Microchip gekennzeichnet sein; das macht der Tierarzt, die Kosten trägt der Halter. Wurde der Hund schon mit einem funktionierenden Chip gekennzeichnet, entfällt eine zweite Kennzeichnung (§ 24a Abs. 3 TSchG).

Die Meldung in die Heimtierdatenbank des Sozialministeriums erfolgt binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme eines schon gekennzeichneten Tieres, in jedem Fall vor einer Weitergabe (§ 24a Abs. 4). Laut oesterreich.gv.at (Stand 19.02.2026) ist die Registrierung online mit ID Austria möglich.

Wichtig zu wissen

Die Hundehaltegesetze der Bundesländer können zusätzliche Meldepflichten, Auflagen und die Hundeabgabe der Gemeinde regeln. Die Regeln zu Leinen- und Maulkorbpflicht stehen in unserem Beitrag Leinenpflicht und Maulkorb in den Bundesländern, die zur Haftpflichtversicherung unter Hundehaftpflicht: wo sie Pflicht ist.

Häufige Fragen

Brauche ich den Sachkundenachweis, wenn ich schon einen Hund habe?

Nein, wenn du bei der Aufnahme eines weiteren Hundes bereits einen Hund hältst und das durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank belegen kannst (§ 2a Abs. 5 Z 1 der 2. Tierhaltungsverordnung).

Wie lange dauert der Kurs?

Der Theoriekurs umfasst mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und ist vor der Aufnahme des Hundes zu absolvieren; dazu kommt eine zweistündige Praxiseinheit mit dem Hund (§ 13 Abs. 4 TSchG).

Bis wann muss ich meinen Welpen chippen lassen?

Jungtiere sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe, zu kennzeichnen (§ 24a Abs. 3 TSchG).

Wie schnell muss ich meinen Hund registrieren?

Binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme eines bereits gekennzeichneten Tieres, jedenfalls vor einer Weitergabe (§ 24a Abs. 4 TSchG).

Gilt der Kurs in allen Bundesländern?

Ja. Die Kurse sind in dem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten werden soll, und gelten bundesweit (§ 13 Abs. 4 TSchG).

Was kostet der Sachkundenachweis?

Das Gesetz nennt keine Preise: Die Ausbildner dürfen kostendeckende Beiträge einheben (§ 2a Abs. 7 der 2. Tierhaltungsverordnung). Die Preise legen die Anbieter fest.

Wo finde ich anerkannte Kursanbieter?

Die Landesregierung veröffentlicht die zur Durchführung geeigneten Personen namentlich (§ 2a Abs. 3 und 4). Hundeschulen und Vereine in deiner Nähe zeigt unsere Karte.

Quellen

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