Listenhunde in Österreich: welche Rassen in welchem Bundesland

Geprüft am 11.10.2026 anhand der Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Keine Rechtsberatung.

Eine bundesweite Rasseliste gibt es in Österreich nicht. Vier Bundesländer nennen in Gesetz oder Verordnung Rassen, für die strengere Regeln gelten: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg. Die Tabelle zeigt, welche Rasse wo gelistet ist – darunter stehen die Pflichten, jeweils mit Paragraph.

Welche Rasse wo gelistet ist

RasseWienNiederösterreichOberösterreichVorarlberg
Bullterrier✓✓✓✓
Staffordshire Bullterrier✓✓✓✓
American Staffordshire Terrier✓✓✓✓
Pitbull✓✓✓✓
Dogo Argentino✓✓✓✓
Tosa Inu✓✓✓✓
Rottweiler✓✓––
Bandog–✓–✓
Mastino Napoletano✓––✓
Mastín Español✓––✓
Fila Brasileiro✓––✓
Mastiff✓––✓
Bullmastiff✓––✓
Bordeauxdogge–––✓
Rhodesian Ridgeback–––✓

Gelistet sind jeweils auch Kreuzungen – in Wien und Niederösterreich ausdrücklich auch Kreuzungen mit anderen Hunden, in Oberösterreich und Vorarlberg Kreuzungen der gelisteten Rassen untereinander. Bestehen Zweifel, ob ein Mischling darunterfällt, verlangen Niederösterreich und Oberösterreich ein Sachverständigengutachten. Stand: 11.10.2026.

Wien: Hundeführschein

Niederösterreich: erhöhtes Gefährdungspotential

Oberösterreich: Hunde spezieller Rassen

Vorarlberg: Bewilligungspflicht

Und die anderen Bundesländer?

Im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, der Steiermark und Tirol haben wir im geltenden Landesrecht keine Rasseliste gefunden. Dort – und zusätzlich überall – gelten Regeln für Hunde, die im Einzelfall als auffällig oder gefährlich eingestuft werden, etwa nach einem Biss. Die allgemeinen Leinen- und Maulkorbregeln stehen im Beitrag Leinenpflicht und Maulkorb.

Wer mit einem gelisteten Hund in ein anderes Bundesland zieht oder dort Urlaub macht, sollte die Regeln dort vorab prüfen. Das ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Hunde sind in Wien Listenhunde?

Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler und Dogo Argentino sowie Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden.

Gibt es in ganz Österreich eine Rasseliste?

Nein. Rasselisten gibt es nur in einzelnen Bundesländern: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg.

Ist der Rottweiler ein Listenhund?

In Wien und Niederösterreich ja; in Oberösterreich und Vorarlberg steht er nicht auf der Liste.

Brauche ich für einen Listenhund in Wien einen Hundeführschein?

Ja, für Hunde ab sechs Monaten – die Prüfung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Haltung abzulegen (§ 5a Wiener Tierhaltegesetz).

Muss ein Listenhund immer Maulkorb tragen?

In Wien an öffentlichen Orten Maulkorb und Leine, außer in allseitig umzäunten Hundezonen; in Niederösterreich im Ortsbereich immer Maulkorb und Leine; in Oberösterreich ab 12 Monaten Leine und Maulkorb, außer in eingezäunten Freilaufflächen – eine Befreiung per Bescheid ist möglich.

Quellen

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