Hundeabgabe (Hundesteuer) in Österreich: wer zahlt und wie viel
Geprüft am 11.10.2026 anhand der Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Keine Rechtsberatung.
Die Hundeabgabe – oft Hundesteuer genannt – ist eine Abgabe der Gemeinde. Das Finanzausgleichsgesetz erlaubt den Gemeinden, sie für Hunde „ohne Rücksicht auf ihre Höhe“ auszuschreiben; manche Länder setzen Mindest- oder Höchstbeträge. Wie viel du zahlst, steht deshalb in der Verordnung deiner Gemeinde.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinde entscheidet: Gemeinden dürfen durch Beschluss der Gemeindevertretung ohne Rücksicht auf ihre Höhe Abgaben für das Halten von Hunden ausschreiben, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder für Beruf und Erwerb gehalten werden (§ 17 Abs. 3 Z 2 Finanzausgleichsgesetz 2024).
- Die Länder setzen teils einen Rahmen: etwa 60 bis 100 Euro für den ersten Hund in der Steiermark oder Mindestbeträge im Burgenland und in Niederösterreich (Tabelle unten).
- Anmelden musst du den Hund selbst: in der Regel bei der Wohnsitzgemeinde; Fristen regelt das Landesgesetz oder die Gemeinde, in Wien sind es 14 Tage.
- Assistenzhunde sind vom Finanzausgleichsgesetz ausgenommen; die Landesgesetze nennen weitere Befreiungen, etwa für Diensthunde oder Hunde in Tierheimen.
Die Regeln der neun Bundesländer
| Bundesland | Hundeabgabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Burgenland | Die Gemeinde setzt die Höhe fest: für Nutzhunde 7,20 bis 14,50 Euro, für andere Hunde mindestens 14,50 Euro im Jahr. Fällig jährlich im Jänner. | Bgld. Hundeabgabegesetz, §§ 2, 5 |
| Kärnten | Kein eigenes Landesgesetz zur Hundeabgabe gefunden: Die Gemeinde schreibt sie nach dem Finanzausgleichsgesetz aus und bestimmt die Höhe. | FAG 2024, § 17 Abs. 3 Z 2 |
| Niederösterreich | Die Gemeinde setzt die Höhe fest. Für Nutzhunde höchstens 6,54 Euro im Jahr; für alle übrigen Hunde mindestens das Doppelte, für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde mindestens das Zehnfache des Nutzhunde-Betrags. | NÖ Hundeabgabegesetz 1979, § 2 |
| Oberösterreich | Der Gemeinderat setzt die Abgabe fest; für Wachhunde und Hunde, die für Beruf oder Erwerb nötig sind, höchstens 30 Euro. Zu zahlen erstmals binnen zwei Wochen nach der Meldung, dann jährlich bis 31. März. | Oö. Hundehaltegesetz 2024, §§ 15–17 |
| Salzburg | Kein eigenes Landesgesetz zur Hundeabgabe gefunden: Die Gemeinde schreibt sie nach dem Finanzausgleichsgesetz aus und bestimmt die Höhe. | FAG 2024, § 17 Abs. 3 Z 2 |
| Steiermark | Für den ersten Hund mindestens 60 und höchstens 100 Euro im Jahr; für Wach-, Nutz- und Jagdhunde höchstens 30 Euro je Hund. Für weitere Hunde ist eine Staffelung erlaubt, aber nicht über 100 Euro. | Stmk. Hundeabgabegesetz 2013, § 2 |
| Tirol | Für Wachhunde und Hunde für Beruf oder Erwerb höchstens 45 Euro im Jahr (Tiroler Hundesteuergesetz). Für alle anderen Hunde schreibt die Gemeinde die Abgabe nach dem Finanzausgleichsgesetz aus. | Tiroler Hundesteuergesetz, § 4 |
| Vorarlberg | Kein eigenes Landesgesetz zur Hundeabgabe gefunden: Die Gemeinde schreibt sie nach dem Finanzausgleichsgesetz aus und bestimmt die Höhe. | FAG 2024, § 17 Abs. 3 Z 2 |
| Wien | 72 Euro im Jahr für den ersten Hund, 105 Euro für jeden weiteren (Stadt Wien). Ab 1. Jänner 2027: 120 Euro pro Hund; 240 Euro für Listenhunde, deren Haltung ab 2027 neu beginnt oder wechselt. Zu zahlen bis Ende April. | Stadt Wien, Hundeabgabe |
Stand: 11.10.2026 (RIS, tagesaktuelle Fassung; Wien: wien.gv.at). „Kein eigenes Landesgesetz gefunden“ heißt: Im RIS fanden wir für dieses Land kein Landesgesetz mit Hundeabgabe im Titel; maßgeblich ist die Verordnung der Gemeinde.
Wien im Detail
- Beträge: 72 Euro pro Jahr für den ersten Hund, 105 Euro für jeden weiteren. Ab 1. Jänner 2027 beträgt die Abgabe 120 Euro pro Hund und Kalenderjahr; für hundeführscheinpflichtige Hunde (Listenhunde), deren Haltung ab 1. Jänner 2027 neu begründet wird oder wechselt, 240 Euro (Stadt Wien).
- Wer zahlt: der Hundehalter, für jeden Hund über drei Monate. Bei Haltern unter 18 Jahren die gesetzlichen Vertreter.
- Fristen: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Hund nach Wien gebracht wurde und drei Monate alt ist; Zahlung bis Ende April.
- Anrechnung: Wer für den Hund in einer anderen österreichischen Gemeinde schon Hundeabgabe zahlt, kann sie anrechnen lassen.
Die Stadt Wien nennt auf ihrer Seite außerdem Ermäßigungen und Befreiungen, etwa mit Mobilpass.
Befreiungen in den Landesgesetzen
- Burgenland: Hunde unter sechs Wochen, Blindenführhunde und Hunde zum Schutz hilfloser Personen, Diensthunde von Polizei, Zoll und Bundesheer sowie ausgebildete Therapiehunde (Bgld. Hundeabgabegesetz, § 3).
- Oberösterreich: Diensthunde öffentlicher Wachen, ausgebildete Assistenzhunde, Hunde von Bewachungsunternehmen und Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen (Oö. Hundehaltegesetz 2024, § 15 Abs. 2).
- Steiermark: unter anderem Diensthunde, Blindenführ- und Assistenzhunde, Hunde von Bewachungsunternehmen und Hunde in Tierheimen; Züchter können eine Ermäßigung beantragen (Stmk. Hundeabgabegesetz 2013, §§ 4–5).
- Niederösterreich: Das Gesetz zählt auf, welche Hunde als Nutzhunde gelten (z. B. Blindenführhunde, Hirtenhunde, Diensthunde) – für sie gilt der niedrige Betrag (NÖ Hundeabgabegesetz 1979, § 3).
Gut zu wissen
Die Hundeabgabe ist von der Registrierung in der Heimtierdatenbank zu unterscheiden: Die Abgabe meldest du bei der Gemeinde, die Chip-Registrierung erfolgt bundesweit – siehe Sachkundenachweis, Chip und Registrierung. Den genauen Betrag in deiner Gemeinde erfährst du am Gemeindeamt oder auf der Website der Gemeinde. Das ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Österreich?
Das legt jede Gemeinde selbst fest. Manche Länder geben einen Rahmen vor, etwa 60 bis 100 Euro für den ersten Hund in der Steiermark. In Wien sind es 72 Euro für den ersten und 105 Euro für jeden weiteren Hund, ab 2027 120 Euro pro Hund.
Wie hoch ist die Hundeabgabe in Wien ab 2027?
Ab 1. Jänner 2027 120 Euro pro Hund und Kalenderjahr; für Listenhunde, deren Haltung ab 2027 neu begründet wird oder wechselt, 240 Euro (Stadt Wien).
Wer muss die Hundeabgabe zahlen?
Der Hundehalter. In Wien gilt das für jeden Hund, der älter als drei Monate ist; bei Haltern unter 18 Jahren zahlen die gesetzlichen Vertreter.
Müssen Assistenzhunde Hundeabgabe zahlen?
Das Finanzausgleichsgesetz nimmt Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz von der Ermächtigung der Gemeinden aus; auch mehrere Landesgesetze befreien sie ausdrücklich.
Bis wann muss ich die Hundeabgabe zahlen?
Das regelt das Land oder die Gemeinde: in Wien bis Ende April, in Oberösterreich jährlich bis 31. März, im Burgenland im Laufe des Jänners.
Quellen
- Finanzausgleichsgesetz 2024, § 17 Abs. 3 Z 2
- Stadt Wien: Hundeabgabe (Hundesteuer) – Hund anmelden oder abmelden
- Bgld. Hundeabgabegesetz, §§ 2, 5
- NÖ Hundeabgabegesetz 1979, § 2
- Oö. Hundehaltegesetz 2024, §§ 15–17
- Stmk. Hundeabgabegesetz 2013, § 2
- Tiroler Hundesteuergesetz, § 4