Hundeabgabe (Hundesteuer) in Österreich: wer zahlt und wie viel

Geprüft am 11.10.2026 anhand der Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Keine Rechtsberatung.

Die Hundeabgabe – oft Hundesteuer genannt – ist eine Abgabe der Gemeinde. Das Finanzausgleichsgesetz erlaubt den Gemeinden, sie für Hunde „ohne Rücksicht auf ihre Höhe“ auszuschreiben; manche Länder setzen Mindest- oder Höchstbeträge. Wie viel du zahlst, steht deshalb in der Verordnung deiner Gemeinde.

Das Wichtigste in Kürze

Die Regeln der neun Bundesländer

BundeslandHundeabgabeRechtsgrundlage
BurgenlandDie Gemeinde setzt die Höhe fest: für Nutzhunde 7,20 bis 14,50 Euro, für andere Hunde mindestens 14,50 Euro im Jahr. Fällig jährlich im Jänner.Bgld. Hundeabgabegesetz, §§ 2, 5
KärntenKein eigenes Landesgesetz zur Hundeabgabe gefunden: Die Gemeinde schreibt sie nach dem Finanzausgleichsgesetz aus und bestimmt die Höhe.FAG 2024, § 17 Abs. 3 Z 2
NiederösterreichDie Gemeinde setzt die Höhe fest. Für Nutzhunde höchstens 6,54 Euro im Jahr; für alle übrigen Hunde mindestens das Doppelte, für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde mindestens das Zehnfache des Nutzhunde-Betrags.NÖ Hundeabgabegesetz 1979, § 2
OberösterreichDer Gemeinderat setzt die Abgabe fest; für Wachhunde und Hunde, die für Beruf oder Erwerb nötig sind, höchstens 30 Euro. Zu zahlen erstmals binnen zwei Wochen nach der Meldung, dann jährlich bis 31. März.Oö. Hundehaltegesetz 2024, §§ 15–17
SalzburgKein eigenes Landesgesetz zur Hundeabgabe gefunden: Die Gemeinde schreibt sie nach dem Finanzausgleichsgesetz aus und bestimmt die Höhe.FAG 2024, § 17 Abs. 3 Z 2
SteiermarkFür den ersten Hund mindestens 60 und höchstens 100 Euro im Jahr; für Wach-, Nutz- und Jagdhunde höchstens 30 Euro je Hund. Für weitere Hunde ist eine Staffelung erlaubt, aber nicht über 100 Euro.Stmk. Hundeabgabegesetz 2013, § 2
TirolFür Wachhunde und Hunde für Beruf oder Erwerb höchstens 45 Euro im Jahr (Tiroler Hundesteuergesetz). Für alle anderen Hunde schreibt die Gemeinde die Abgabe nach dem Finanzausgleichsgesetz aus.Tiroler Hundesteuergesetz, § 4
VorarlbergKein eigenes Landesgesetz zur Hundeabgabe gefunden: Die Gemeinde schreibt sie nach dem Finanzausgleichsgesetz aus und bestimmt die Höhe.FAG 2024, § 17 Abs. 3 Z 2
Wien72 Euro im Jahr für den ersten Hund, 105 Euro für jeden weiteren (Stadt Wien). Ab 1. Jänner 2027: 120 Euro pro Hund; 240 Euro für Listenhunde, deren Haltung ab 2027 neu beginnt oder wechselt. Zu zahlen bis Ende April.Stadt Wien, Hundeabgabe

Stand: 11.10.2026 (RIS, tagesaktuelle Fassung; Wien: wien.gv.at). „Kein eigenes Landesgesetz gefunden“ heißt: Im RIS fanden wir für dieses Land kein Landesgesetz mit Hundeabgabe im Titel; maßgeblich ist die Verordnung der Gemeinde.

Wien im Detail

Die Stadt Wien nennt auf ihrer Seite außerdem Ermäßigungen und Befreiungen, etwa mit Mobilpass.

Befreiungen in den Landesgesetzen

Gut zu wissen

Die Hundeabgabe ist von der Registrierung in der Heimtierdatenbank zu unterscheiden: Die Abgabe meldest du bei der Gemeinde, die Chip-Registrierung erfolgt bundesweit – siehe Sachkundenachweis, Chip und Registrierung. Den genauen Betrag in deiner Gemeinde erfährst du am Gemeindeamt oder auf der Website der Gemeinde. Das ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Österreich?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. Manche Länder geben einen Rahmen vor, etwa 60 bis 100 Euro für den ersten Hund in der Steiermark. In Wien sind es 72 Euro für den ersten und 105 Euro für jeden weiteren Hund, ab 2027 120 Euro pro Hund.

Wie hoch ist die Hundeabgabe in Wien ab 2027?

Ab 1. Jänner 2027 120 Euro pro Hund und Kalenderjahr; für Listenhunde, deren Haltung ab 2027 neu begründet wird oder wechselt, 240 Euro (Stadt Wien).

Wer muss die Hundeabgabe zahlen?

Der Hundehalter. In Wien gilt das für jeden Hund, der älter als drei Monate ist; bei Haltern unter 18 Jahren zahlen die gesetzlichen Vertreter.

Müssen Assistenzhunde Hundeabgabe zahlen?

Das Finanzausgleichsgesetz nimmt Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz von der Ermächtigung der Gemeinden aus; auch mehrere Landesgesetze befreien sie ausdrücklich.

Bis wann muss ich die Hundeabgabe zahlen?

Das regelt das Land oder die Gemeinde: in Wien bis Ende April, in Oberösterreich jährlich bis 31. März, im Burgenland im Laufe des Jänners.

Quellen

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