Mit dem Hund in die EU reisen: Heimtierausweis, Chip und Tollwutimpfung

Geprüft am 10.10.2026 anhand der Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Keine Rechtsberatung.

Für Reisen mit dem Hund innerhalb der EU und des EWR brauchst du einen Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Die Angaben stammen aus dem Merkblatt des Sozialministeriums (Stand April 2026) und von oesterreich.gv.at.

Das brauchst du

Wohin gilt das?

Das Merkblatt gilt für die Mitgliedstaaten der EU und des EWR sowie für Nordirland und die Schweiz. Laut oesterreich.gv.at gelten dieselben Bedingungen auch für Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und die Vatikanstadt. Für andere Länder gelten andere Regeln – frag rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes nach.

Besonderheiten einzelner Länder

Neuer Ausweis ab 2028

EU-Heimtierausweise, die vor dem 31. Dezember 2027 ausgestellt werden, sind laut Ministerium bis zum Ableben des Tieres gültig. Ab 1. Jänner 2028 sollen neue EU-Heimtierausweise verfügbar sein.

Gut zu wissen

In Österreich muss jeder Hund gechippt und registriert sein – mehr dazu im Beitrag Sachkundenachweis, Chip und Registrierung. Hundefreundliche Orte unterwegs, etwa Hundebadeplätze und Hotels mit Hunde-Angeboten, zeigt unsere Karte.

Häufige Fragen

Was brauche ich, um mit dem Hund in die EU zu reisen?

Einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mit Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung, die im Ausweis eingetragen ist (Sozialministerium, Stand April 2026).

Ab welchem Alter darf mein Hund gegen Tollwut geimpft werden?

Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 12 Wochen (Sozialministerium, Stand April 2026).

Wie lange vor der Reise muss die Impfung erfolgt sein?

Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, sofern sie nicht vor der Chip-Implantation liegt und regelmäßig aufgefrischt wird.

Wie viele Hunde darf ich mitnehmen?

Höchstens fünf Tiere pro Person in einem einzelnen Transportmittel, außer in öffentlichen Verkehrsmitteln; für jedes Tier ist ein eigener Ausweis nötig.

Ist mein alter Heimtierausweis noch gültig?

EU-Heimtierausweise, die vor dem 31. Dezember 2027 ausgestellt werden, sind laut Ministerium bis zum Ableben des Tieres gültig. Auch vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellte Ausweise behalten laut oesterreich.gv.at ihre Gültigkeit.

Gelten in allen EU-Ländern dieselben Regeln?

Im Grundsatz ja, aber einzelne Länder haben zusätzliche Vorschriften, etwa zur Zecken- und Bandwurmbehandlung. Für Irland, Malta, Schweden, Finnland, Nordirland und Norwegen empfiehlt das Ministerium, die Behördenseiten vorab zu prüfen.

Quellen

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