Mit dem Hund in die EU reisen: Heimtierausweis, Chip und Tollwutimpfung
Geprüft am 10.10.2026 anhand der Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Keine Rechtsberatung.
Für Reisen mit dem Hund innerhalb der EU und des EWR brauchst du einen Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Die Angaben stammen aus dem Merkblatt des Sozialministeriums (Stand April 2026) und von oesterreich.gv.at.
Das brauchst du
- Heimtierausweis (Pet-Passport): Er wird von freiberuflich tätigen Tierärztinnen und Tierärzten mit Berufssitz in Österreich oder von der Veterinärmedizinischen Universität Wien ausgestellt. Für jedes Tier ist ein eigener Ausweis nötig.
- Kennzeichnung: Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde, gilt weiter. Die Chipnummer steht im Ausweis.
- Tollwutimpfung: Die Impfung ist ab 12 Wochen möglich und im Ausweis einzutragen. Sie ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig – vorausgesetzt, sie liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Chip-Implantation und das Tier wird danach regelmäßig aufgefrischt. In Österreich ist die Einreise mit Hunden nur mit gültiger Tollwutimpfung erlaubt.
- Höchstens fünf Tiere pro Person in einem einzelnen Transportmittel (außer in öffentlichen Verkehrsmitteln). Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf oder zur Weitergabe bestimmt sein; die Erleichterungen gelten nicht für Tierhilfsorganisationen, hier gelten die Handelsvorschriften.
Wohin gilt das?
Das Merkblatt gilt für die Mitgliedstaaten der EU und des EWR sowie für Nordirland und die Schweiz. Laut oesterreich.gv.at gelten dieselben Bedingungen auch für Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und die Vatikanstadt. Für andere Länder gelten andere Regeln – frag rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes nach.
Besonderheiten einzelner Länder
- Zusätzliche Vorschriften: In manchen EU-Staaten gibt es zusätzliche Vorschriften zur Zecken- und Bandwurmbehandlung. Das Ministerium empfiehlt, sich vor der Reise nach Irland, Malta, Schweden, Finnland, Nordirland und Norwegen auf den jeweiligen Behördenseiten zu informieren.
- Leine, Maulkorb, Rassen: Für Maulkorb- oder Leinenpflicht und die Einreise mit bestimmten Hunderassen gelten unterschiedliche Bestimmungen; Auskunft gibt die Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt).
- Jungtiere unter drei Monaten: Dafür gibt es Sonderregelungen; sie sind vor der Reise bei den zuständigen Behörden zu erfragen.
Neuer Ausweis ab 2028
EU-Heimtierausweise, die vor dem 31. Dezember 2027 ausgestellt werden, sind laut Ministerium bis zum Ableben des Tieres gültig. Ab 1. Jänner 2028 sollen neue EU-Heimtierausweise verfügbar sein.
Gut zu wissen
In Österreich muss jeder Hund gechippt und registriert sein – mehr dazu im Beitrag Sachkundenachweis, Chip und Registrierung. Hundefreundliche Orte unterwegs, etwa Hundebadeplätze und Hotels mit Hunde-Angeboten, zeigt unsere Karte.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um mit dem Hund in die EU zu reisen?
Einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mit Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung, die im Ausweis eingetragen ist (Sozialministerium, Stand April 2026).
Ab welchem Alter darf mein Hund gegen Tollwut geimpft werden?
Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 12 Wochen (Sozialministerium, Stand April 2026).
Wie lange vor der Reise muss die Impfung erfolgt sein?
Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, sofern sie nicht vor der Chip-Implantation liegt und regelmäßig aufgefrischt wird.
Wie viele Hunde darf ich mitnehmen?
Höchstens fünf Tiere pro Person in einem einzelnen Transportmittel, außer in öffentlichen Verkehrsmitteln; für jedes Tier ist ein eigener Ausweis nötig.
Ist mein alter Heimtierausweis noch gültig?
EU-Heimtierausweise, die vor dem 31. Dezember 2027 ausgestellt werden, sind laut Ministerium bis zum Ableben des Tieres gültig. Auch vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellte Ausweise behalten laut oesterreich.gv.at ihre Gültigkeit.
Gelten in allen EU-Ländern dieselben Regeln?
Im Grundsatz ja, aber einzelne Länder haben zusätzliche Vorschriften, etwa zur Zecken- und Bandwurmbehandlung. Für Irland, Malta, Schweden, Finnland, Nordirland und Norwegen empfiehlt das Ministerium, die Behördenseiten vorab zu prüfen.
Quellen
- Sozialministerium: Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen, Frettchen im Reiseverkehr (Stand April 2026)
- oesterreich.gv.at: Reisen mit Heimtieren in der EU/im EWR – Heimtierausweis
- Tierschutzgesetz § 24a (Kennzeichnung und Registrierung von Hunden)