Hundezonen im 18. Bezirk Währing

Im 18. Bezirk Währing gibt es laut Stadt Wien 4 Hundezonen und 0 Hundeauslaufplätze, davon 4 eingezäunt. Die größte Fläche ist Währinger Park mit rund 4.437 m².

HundezoneHundeauslaufplatzHundeschule & VereinHundeverbot

Hundezonen & Auslaufplätze (4)

OrtArtFlächeEingezäuntWasser
Währinger ParkHundezone4.437 m²jajaGoogle Maps
TürkenschanzparkHundezone1.817 m²jajaGoogle Maps
TürkenschanzparkHundezone1.402 m²jajaGoogle Maps
SchubertparkHundezone1.281 m²jajaGoogle Maps

Hier gilt Hundeverbot (2)

In diesen Parks und Anlagen dürfen Hunde nicht hinein – meist Kinderspielplätze und Liegewiesen.

OrtArtFlächeEingezäuntWasser
Pötzleinsdorfer SchloßparkHundeverbot348.633 m²janeinGoogle Maps
Gerda-Lerner-ParkHundeverbot988 m²teilweiseneinGoogle Maps

Hundezonen in der Nähe von 18. Bezirk

Entfernung in Luftlinie, gemessen vom Mittelpunkt der hier gezeigten Orte.

Hundezone oder Hundeauslaufplatz?

In einer Hundezone dürfen Hunde in Wien ohne Leine und ohne Beißkorb laufen – meist ein abgegrenzter Bereich in einem Park. Ein Hundeauslaufplatz ist meist größer und oft nicht eingezäunt. Für beide gilt: Hundekot wegräumen, Hund jederzeit abrufbar halten.

Häufige Fragen

Wie viele Hundezonen gibt es in Wien-Währing?

In Wien-Währing sind 4 Hundezonen verzeichnet (Quelle: Stadt Wien (Open Data), Stand 07.10.2026).

Welche ist die größte Hundezone in Wien-Währing?

Die größte verzeichnete Fläche ist Währinger Park mit rund 4.437 m².

Gibt es eingezäunte Hundezonen in Wien-Währing?

Ja, 4 Flächen sind als eingezäunt verzeichnet, zum Beispiel Schubertpark, Währinger Park, Türkenschanzpark und weitere.

Wo gibt es eine Hundetränke in Wien-Währing?

Eine Hundetränke ist bei 4 Flächen verzeichnet, zum Beispiel Schubertpark, Währinger Park, Türkenschanzpark und weitere.

Wo ist die nächste Hundezone außerhalb von Wien-Währing?

Die nächste verzeichnete Hundezone außerhalb von Wien-Währing ist Hayekpark in 19. Döbling, ca. 0,8 km Luftlinie entfernt.

Darf mein Hund in Wien-Währing ohne Leine laufen?

Die Regeln für Hunde (Leinen- und Beißkorbpflicht, Hundezonen) legen das Land und die Gemeinde fest. Verbindlich ist die Beschilderung vor Ort – im Zweifel gibt das Gemeindeamt Auskunft.

Quelle: Stadt Wien (Open Data), Stand 07.10.2026.