Hundezonen im 4. Bezirk Wieden

Im 4. Bezirk Wieden gibt es laut Stadt Wien 2 Hundezonen und 0 Hundeauslaufplätze, davon 2 eingezäunt. Die größte Fläche ist Resselpark mit rund 635 m².

HundezoneHundeauslaufplatzHundeschule & VereinHundeverbot

Hundezonen & Auslaufplätze (2)

OrtArtFlächeEingezäuntWasser
ResselparkHundezone635 m²jajaGoogle Maps
RubensparkHundezone345 m²janeinGoogle Maps

Hier gilt Hundeverbot (4)

In diesen Parks und Anlagen dürfen Hunde nicht hinein – meist Kinderspielplätze und Liegewiesen.

OrtArtFlächeEingezäuntWasser
RubensparkHundeverbot1.626 m²janeinGoogle Maps
Alois-Drasche-ParkHundeverbot13.962 m²keine AngabeneinGoogle Maps
Wanda-Lanzer-ParkHundeverbot1.007 m²janeinGoogle Maps
Ernst-Jandl-ParkHundeverbot529 m²janeinGoogle Maps

Hundezonen in der Nähe von 4. Bezirk

Entfernung in Luftlinie, gemessen vom Mittelpunkt der hier gezeigten Orte.

Hundezone oder Hundeauslaufplatz?

In einer Hundezone dürfen Hunde in Wien ohne Leine und ohne Beißkorb laufen – meist ein abgegrenzter Bereich in einem Park. Ein Hundeauslaufplatz ist meist größer und oft nicht eingezäunt. Für beide gilt: Hundekot wegräumen, Hund jederzeit abrufbar halten.

Häufige Fragen

Wie viele Hundezonen gibt es in Wien-Wieden?

In Wien-Wieden sind 2 Hundezonen verzeichnet (Quelle: Stadt Wien (Open Data), Stand 07.10.2026).

Welche ist die größte Hundezone in Wien-Wieden?

Die größte verzeichnete Fläche ist Resselpark mit rund 635 m².

Gibt es eingezäunte Hundezonen in Wien-Wieden?

Ja, 2 Flächen sind als eingezäunt verzeichnet, nämlich Resselpark, Rubenspark.

Wo gibt es eine Hundetränke in Wien-Wieden?

Eine Hundetränke ist bei 1 Fläche verzeichnet, nämlich Resselpark.

Wo ist die nächste Hundezone außerhalb von Wien-Wieden?

Die nächste verzeichnete Hundezone außerhalb von Wien-Wieden ist Alfred-Grünwald-Park in 6. Mariahilf, ca. 0,6 km Luftlinie entfernt.

Darf mein Hund in Wien-Wieden ohne Leine laufen?

Die Regeln für Hunde (Leinen- und Beißkorbpflicht, Hundezonen) legen das Land und die Gemeinde fest. Verbindlich ist die Beschilderung vor Ort – im Zweifel gibt das Gemeindeamt Auskunft.

Quelle: Stadt Wien (Open Data), Stand 07.10.2026.